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   BPatG, 18.05.2020 - 26 W (pat) 545/19   

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https://dejure.org/2020,15735
BPatG, 18.05.2020 - 26 W (pat) 545/19 (https://dejure.org/2020,15735)
BPatG, Entscheidung vom 18.05.2020 - 26 W (pat) 545/19 (https://dejure.org/2020,15735)
BPatG, Entscheidung vom 18. Mai 2020 - 26 W (pat) 545/19 (https://dejure.org/2020,15735)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • BPatG, 28.10.2019 - 26 W (pat) 548/17
    Auszug aus BPatG, 18.05.2020 - 26 W (pat) 545/19
    Die angemeldete Kombination beschränkt sich auf die bloße Summenwirkung beschreibender Bestandteile (vgl. BPatG 26 W (pat) 548/17 - ESAYQUICK).

    Hieran ändert auch die durchgehende Ausführung des Wortbestandteils des Anmeldezeichens in Versalien nichts, weil der Verkehr an die willkürliche und nicht den grammatikalischen Regeln folgende Groß- und Kleinschreibung von Wörtern in der Werbung gewöhnt ist (BPatG 26 W (pat) 548/17 - ESAYQUICK; 30 W (pat) 22/17 - Naturell; 27 W (pat) 89/11 - !Solid; 29 W (pat) 25/09 - Turkey Today).

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 18.05.2020 - 26 W (pat) 545/19
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 - grill meister).

    (BGH GRUR 2008, 710 Rdnr. 20 - VISAGE; GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2014, 376 Rdnr. 18 - grill meister).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 18.05.2020 - 26 W (pat) 545/19
    Auch wenn es sich um eine lexikalische Wortneuschöpfung handelt, fehlt es dem Anmeldezeichen an Besonderheiten in syntaktischer oder semantischer Hinsicht, die die gewählte Kombination als ungewöhnlich erscheinen lassen und hinreichend weit von der Sachangabe wegführen (EuGH a. a. O. Rdnr. 98 Postkantoor; GRUR 2004, 680 Rdnr. 39 BIOMILD; BGH GRUR 2009, 949 Rdnr. 13 - My World).
  • BPatG, 14.07.2022 - 25 W (pat) 67/21
    Das vorangestellte Possessivpronomen "Unser" verstärkt den Eindruck dieses Werbeversprechens, zumal personalisierte Kundenansprachen zum typischen Repertoire der Werbesprache gehören, um eine besondere Kundenbindung und die Berücksichtigung individueller Kundenbedürfnisse zu suggerieren (vgl. die bereits von der Markenstelle zitierte Entscheidung BPatG 24 W (pat) 516/16 - Unser Brot; vgl. ergänzend BPatG 26 W (pat) 056/06 - DEINLAGERHAUS; 26 W (pat) 545/19 - DEIN PLANUNGSZENTRUM; 29 W (pat) 021/16 - mein TIERHEILPRAKTIKER; 30 W (pat) 539/14 - Mein Anwalt).
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